RS Vwgh 1948/11/20 0185/46

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1948
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen kann erst nach dessen Vernehmung festgestellt werden.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1948:1946000185.X01

Im RIS seit

27.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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