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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen kann erst nach dessen Vernehmung festgestellt werden.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1948:1946000185.X01Im RIS seit
27.08.2002Zuletzt aktualisiert am
21.03.2014