RS Vwgh 1948/12/8 0554/48

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Veröffentlicht am 08.12.1948
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs4 lita;

Rechtssatz

Mit der Nichtigerklärung eines Bescheides wegen Unzuständigkeit verlieren alle darin ausgesprochenen Feststellungen ihre rechtliche Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1948:1948000554.X02

Im RIS seit

05.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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