RS Vwgh 1949/2/16 1273/47

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Veröffentlicht am 16.02.1949
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Bei Neuveranlagung der Vermögenssteuer sind für deren Festsetzung die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse am Neuveranlagungszeitpunkt maßgebend. Nachträgliche Veränderungen können nur aus Gründen der Billigkeit gemäß § 131 AO berücksichtigt werden.Bei Neuveranlagung der Vermögenssteuer sind für deren Festsetzung die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse am Neuveranlagungszeitpunkt maßgebend. Nachträgliche Veränderungen können nur aus Gründen der Billigkeit gemäß Paragraph 131, AO berücksichtigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1949:1947001273.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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