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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y13206;Rechtssatz
Die Abgabe einer eidesstättigen Erklärung über die Besteuerungsgrundlagen ist nicht geeignet, das Schätzungsrecht der Behörde auszuschließen. Vielmehr hat die Behörde eine solche eidesstättige Erklärung des Steuerpflichtigen wie jedes andere Beweismittel frei zu würdigen.
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E 23.2.1949, 1320/48 #1 VwSLg 80 F/1949
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1948001320.X01Im RIS seit
23.02.1949