RS Vwgh 1949/2/23 1320/48

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Veröffentlicht am 23.02.1949
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13206;

Rechtssatz

Die Abgabe einer eidesstättigen Erklärung über die Besteuerungsgrundlagen ist nicht geeignet, das Schätzungsrecht der Behörde auszuschließen. Vielmehr hat die Behörde eine solche eidesstättige Erklärung des Steuerpflichtigen wie jedes andere Beweismittel frei zu würdigen.

*

E 23.2.1949, 1320/48 #1 VwSLg 80 F/1949

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1949:1948001320.X01

Im RIS seit

23.02.1949
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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