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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG;Rechtssatz
Ein Bescheid, der eine Angelegenheit der Bundesverwaltung betrifft, aber unzuständigerweise von der Landesregierung im selbständigen Wirkungsbereich des Landes erlassen wurde, kann nicht von einem BM aufgehoben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1948001525.X02Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
11.10.2013