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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Zweifel in die Glaubwürdigkeit eines Zeugen können verläßlich erst auf Grund seiner Aussage beurteilt werden und sind darum kein hinreichender und zuverlässiger Grund von der Einvernahme Abstand zu nehmen.
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel ZeugenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1948001343.X01Im RIS seit
03.03.2004