RS Vwgh 1949/3/8 1343/48

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Veröffentlicht am 08.03.1949
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Zweifel in die Glaubwürdigkeit eines Zeugen können verläßlich erst auf Grund seiner Aussage beurteilt werden und sind darum kein hinreichender und zuverlässiger Grund von der Einvernahme Abstand zu nehmen.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1949:1948001343.X01

Im RIS seit

03.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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