RS Vwgh 1949/3/21 0751/47

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1949
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs3;

Rechtssatz

Unter "schweren volkswirtschaftlichen Schädigungen" im Sinne des § 68 Abs 3 sind Beeinträchtigungen volkswirtschaftlicher, nicht privatwirtschaftlicher Belange von ernster Bedeutung für die allgemeine Wohlfahrt zu verstehen.Unter "schweren volkswirtschaftlichen Schädigungen" im Sinne des Paragraph 68, Absatz 3, sind Beeinträchtigungen volkswirtschaftlicher, nicht privatwirtschaftlicher Belange von ernster Bedeutung für die allgemeine Wohlfahrt zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1949:1947000751.X01

Im RIS seit

25.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten