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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1 Z5Beachte
y14593;Rechtssatz
Ausführungen zu der Frage, ob die Behörde im Beschwerdefall
eine Buchhaltung verwerfen konnte, weil Belege für einen
bestimmten Zeitraum fehlten; der Beschwerdeführer hatte Beweise
dafür angeboten, daß die Belege vorhanden und ordnungsmäßig
geführt, jedoch von den Besatzungstruppen vernichtet worden
seien.
*
E 29.3.1949, 1403/48 #1 VwSlg 0087 F/1949;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1948001403.X01Im RIS seit
29.03.1949Zuletzt aktualisiert am
14.10.2025