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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §25;Rechtssatz
Gegen Entscheidungen der an die Stelle der Versorgungsämter getretenen Landesinvalidenämter ist kein Rechtsmittel zulässig. Die Erklärung einer Behörde, dass sie von ihrem Aufsichtsrecht keinen Gebrauch macht, ist kein Bescheid.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Ablehnung aufsichtsbehördlicher Verfügung und Verweisungen auf frühere Entscheidungen Verwaltungsgerichtsbarkeit Bescheidcharakter von Erledigungen nach AVG §68European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1949000937.X01Im RIS seit
10.10.2001