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DE-32 Steuerrecht DeutschlandRechtssatz
Die Zuziehung eines Sachverständigen zur Schätzung eines Gewerbeertrages ist entbehrlich, wenn sich die Organe der Finanzverwaltung über die Sachlage selbst ein genügend klares Bild machen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1946000392.X04Im RIS seit
11.07.1949