Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293;Beachte
y17175;Rechtssatz
§ 92 Abs 3 BAO ermächtigt die Behörde nicht, eine bisher unberücksichtigte Post in die Bemessungsgrundlage der Abgabe einzubeziehen und den erlassenen Abgabenbescheid entsprechend zu ändern.Paragraph 92, Absatz 3, BAO ermächtigt die Behörde nicht, eine bisher unberücksichtigte Post in die Bemessungsgrundlage der Abgabe einzubeziehen und den erlassenen Abgabenbescheid entsprechend zu ändern.
*
E 8.10.1949, 1219/47 #1 VwSlg 130 F/1949
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1947001219.X01Im RIS seit
08.10.1949