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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs2;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur mit eigenem Beschluss des verstärkten Senates (demonstrative Auflistung): II vom 7. März 1949, Z 45/Pr./1949, VwSlg A /1949 (zu 847/48), Anhang Beschlüsse verstärkter Senate Nr. 12; (Dokument nur im Anhang und nicht auch im Sammlungsteil enthalten, sodaß keine SlgNr vorhanden)Rechtssatz
Im Falle des § 46 Abs 2 VwGG kann der Wiedereinsetzungsantrag ungeachtet der Bestimmung des § 46 Abs 3 zweiter Satz bereits gestellt werden, bevor der das Rechtsmittel als unzulässig zurückweisende Bescheid zugestellt wurde.Im Falle des Paragraph 46, Absatz 2, VwGG kann der Wiedereinsetzungsantrag ungeachtet der Bestimmung des Paragraph 46, Absatz 3, zweiter Satz bereits gestellt werden, bevor der das Rechtsmittel als unzulässig zurückweisende Bescheid zugestellt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1948000847.X01Im RIS seit
11.07.2002Zuletzt aktualisiert am
06.08.2018