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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §32;Rechtssatz
Die Partei kann einen an eine Fallfrist gebundenen Antrag nach Ablauf der Frist auch dann nicht nachholen, wenn sie die fristgerechte Antragstellung unterlassen hat, weil sie den Antrag nach einer behördlichen Auskunft für aussichtslos gehalten hat und sich die Möglichkeit zeigt, daß der Antrag Erfolg gehabt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1949000260.X02Im RIS seit
09.07.2008Zuletzt aktualisiert am
10.07.2008