RS Vwgh 1950/1/12 1236/49

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Veröffentlicht am 12.01.1950
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y29927;

Rechtssatz

Die Wandlung der Nebenstrafe des Verfalles nach § 15 Abs 1 LebensmittelbewirtschaftungsG in eine selbstständige Verfallserklärung überschreitet den Rahmen der Abänderungsbefugnis der Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren.Die Wandlung der Nebenstrafe des Verfalles nach Paragraph 15, Absatz eins, LebensmittelbewirtschaftungsG in eine selbstständige Verfallserklärung überschreitet den Rahmen der Abänderungsbefugnis der Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren.

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E 12.1.1950, 1236/49 #1 VwSlg 1173 A/1950

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949001236.X01

Im RIS seit

12.01.1950
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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