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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 litb;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0727/47Rechtssatz
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die durch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung veranlaßte Versäumung der Beschwerdefrist ist auch dann zu bewilligen, wenn der Bfr es zwar unterließ, expressis verbis die Wiedereinsetzung zu beantragen, jedoch die Beschwerde innerhalb der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung eingebracht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1947000642.X02Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010