RS Vwgh 1950/1/30 2077/49

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Veröffentlicht am 30.01.1950
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
KOVG 1957 §90 Abs1;
KOVG 1957;

Rechtssatz

Die Behörde ist verpflichtet, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung einander widersprechender Sachverständigengutachten leiten ließ, zu begründen.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949002077.X03

Im RIS seit

31.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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