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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Bei einander widersprechenden Gutachten des behandelnden Privatarztes und des Amtsarztes kann nicht schon die amtliche Eigenschaft des einen Sachverständigen den Ausschlag geben. Maßgebend ist vielmehr allein der Grad des erkennbaren inneren Wahrheitswertes.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende PrivatgutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949002077.X02Im RIS seit
31.07.2006Zuletzt aktualisiert am
11.09.2018