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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs1;Rechtssatz
Eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde, betreffend Nichtaufnahme des Beschwerdeführers in das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl, ist von der Zuständigkeit des VwGH ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949002351.X01Im RIS seit
31.03.2005