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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Mit bloßer Wahrscheinlichkeit operierende fachliche Äußerungen dürfen nur dann Gegenstand der Beweiswürdigung werden, wenn alle Möglichkeiten einer strikten Ermittlung des Sachverhaltes ausgeschöpft sind.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949000815.X03Im RIS seit
30.01.2003Zuletzt aktualisiert am
14.08.2008