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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53 Abs11 impl;Rechtssatz
Bei Feststellung des Mindestwertes ist ein auf dem Grundstück vorhandendes Bauwerk auch dann unberücksichtigt zu lassen, wenn sein Vorhandensein den Wert des Grundstückes nach nachteilig beeinflussen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1948000292.X02Im RIS seit
14.01.2002