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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21 Abs1;Rechtssatz
Mangel der Parteistellung im Verwaltungsverfahren schließt eine solche im Verfahren vor dem VwGH nicht aus, wenn jemandem, der im Verwaltungsverfahren nicht Partei war, die Aufhebung des angefochtenen Bescheides möglicherweise zum Nachteil gereichen würde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1947000372.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.06.2009