Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §287 Abs4;Beachte
(hier: Sammelbescheid)Rechtssatz
Die Tatsache, daß der Partei der Inhalt eines Bescheides bei ihrer Vorsprache bei der Behörde mitgeteilt wurde, kann nicht als mündliche Verkündung des Bescheides gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1948001705.X01Im RIS seit
18.03.1950Zuletzt aktualisiert am
11.03.2011