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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §275;Beachte
y15895;Rechtssatz
Gegen einen Bescheid des Finanzamtes, der besagt, daß ein Rechtsmittel wegen Versäumung der zu einer Verbesserung erteilten Frist als zurückgezogen zu gelten habe, steht die Beschwerde an die Finanzlandesdirektion offen.
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B 29.3.1950, 0452/50 #1 VwSlg 211 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1950000452.X01Im RIS seit
29.03.1950