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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Beachte
y13835;Rechtssatz
Die Abgabenbehörde braucht die Behauptung ganz ungewöhnlicher wirtschaftlicher Vorgänge nicht hinzunehmen, wenn ihr hiefür nicht einwandfreie Beweise geliefert werden.
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E 17.5.1950, 1339/47 #2 VwSlg 227 f/1950;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1947001339.X02Im RIS seit
17.05.1950