Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y13780;Rechtssatz
Ändert die Finanzlandesdirektion die Steuervorschreibung des Finanzamtes mit Anfechtungsbescheid ab und erläßt das Finanzamt hier einen "Steuernachzahlungsbescheid", der dem Pflichtigen die zu entrichtende Steuer nochmals bekanntgibt, so stellt dieser "Steuernachzahlungsbescheid" eine des Bescheidcharakters entbehrende Mitteilung dar.
*
E 17.5.1950, 1339/47 #1 VwSlg 227 F/1950;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1947001339.X01Im RIS seit
17.05.1950