RS Vwgh 1950/5/17 1339/47

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Veröffentlicht am 17.05.1950
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13780;

Rechtssatz

Ändert die Finanzlandesdirektion die Steuervorschreibung des Finanzamtes mit Anfechtungsbescheid ab und erläßt das Finanzamt hier einen "Steuernachzahlungsbescheid", der dem Pflichtigen die zu entrichtende Steuer nochmals bekanntgibt, so stellt dieser "Steuernachzahlungsbescheid" eine des Bescheidcharakters entbehrende Mitteilung dar.

*

E 17.5.1950, 1339/47 #1 VwSlg 227 F/1950;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1947001339.X01

Im RIS seit

17.05.1950
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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