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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §185;Rechtssatz
Wird die Lohnsummensteuerpflicht bestritten, dann muß es genügen, wenn anstelle eines "Steuermeßbescheides auf den Meßbetrag Null" ein einfacher Feststellungsbescheid des Inhalts erlassen wird, daß eine Steuerpflicht nicht bestehe. Die Gemeinde darf in der Zahlung des Steuerbetrages und in der Abgabe der monatlichen Erklärungen ein unwiderrufliches Anerkenntnis der Steuerpflicht nicht erblicken, wenn der vermeintliche Steuerpflichtige innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres einen Feststellungsantrag beim Finanzamt gestellt hat und wenn das Finanzamt in der Folge ausspricht, daß eine Steuerpflicht für ein bestimmtes Jahr nicht bestanden hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949000201.X02Im RIS seit
11.01.2002