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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Notstandpolizeiliche Maßnahmen beruhen auf gesetzlich angeordneten Zwangsbefugnissen, die die Behörde in die Lage versetzen, bei unmittelbar drohendem Gefahrenfall ohne Einhaltung verfahrensrechtlicher Normen und ohne Erlassung eines Bescheides auf Gefahr und Kosten einer dritten Person einen Zustand durch unmittelbare Handlungen sicherzustellen, wie er sonst nur durch Erlassung eines Bescheides und dessen Vollstreckung durch Ersatzvornahme erreichbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949000335.X08Im RIS seit
29.11.2002Zuletzt aktualisiert am
03.08.2008