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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §103 Abs3;Rechtssatz
Im Bereich der Abgabenordnung genügt für die Zustellung zu eigenen Handen an einen Rechtsanwalt die Übergabe des Schriftstückes an einen in der Kanzlei anwesenden, dem Zusteller bekannten erwachsenen Angestellten des Rechtsanwaltes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949001935.X01Im RIS seit
29.06.2001Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011