Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Gemeinderatsbeschluß, mit dem ein Regulierungsplan aufgestellt oder ein bestehender abgeändert wird, ist ein genereller Verwaltungsakt, eine Verordnung.
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949000408.X02Im RIS seit
15.06.2001