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L82000 BauordnungNorm
AVG §40;Rechtssatz
Hat eine Partei im Zuge einer mündlichen Verhandlung Zugeständnisse gemacht, so bleibt sie im weiteren Verfahren daran gebunden.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baurecht Grundeigentümer RechtsnachfolgerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949001854.X02Im RIS seit
16.11.2001Zuletzt aktualisiert am
24.08.2012