RS Vwgh 1950/10/23 1078/49

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Veröffentlicht am 23.10.1950
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13703;

Rechtssatz

Die Aufforderung, über eine Veranstaltung Rechnung zu legen und die darin ausgewiesene Vergnügungssteuer zu entrichten, ist ein der Berufung an die Abgabenberufungskommission unterliegender Bescheid, mit dem über die Steuerpflicht dem Grunde nach abgesprochen wird (Hinweis E 25.2.1963, 0941/61, in dem der VwGH aussprach, daß eine sogenannte "bescheidmäßige Verpflichtung" durch die der Adressat lediglich veranlaßt werden soll, eine ohnedies bestehende gesetzliche Verpflichtung von allgemeiner Verbindlichkeit zu erfüllen (Getränkesteuer betreffend) KEINEN BESCHEID darstellt.

*

E 23.10.1950, 1078/49 #1 VwSlg 263 F/1950;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949001078.X01

Im RIS seit

23.10.1950
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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