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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y13703;Rechtssatz
Die Aufforderung, über eine Veranstaltung Rechnung zu legen und die darin ausgewiesene Vergnügungssteuer zu entrichten, ist ein der Berufung an die Abgabenberufungskommission unterliegender Bescheid, mit dem über die Steuerpflicht dem Grunde nach abgesprochen wird (Hinweis E 25.2.1963, 0941/61, in dem der VwGH aussprach, daß eine sogenannte "bescheidmäßige Verpflichtung" durch die der Adressat lediglich veranlaßt werden soll, eine ohnedies bestehende gesetzliche Verpflichtung von allgemeiner Verbindlichkeit zu erfüllen (Getränkesteuer betreffend) KEINEN BESCHEID darstellt.
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E 23.10.1950, 1078/49 #1 VwSlg 263 F/1950;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949001078.X01Im RIS seit
23.10.1950