RS Vwgh 1950/10/30 0319/49

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Veröffentlicht am 30.10.1950
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §23 Abs1;
DevG §3 Z3;

Beachte

y23991;

Rechtssatz

Wenn jemand für Waren, die er, ohne sich einen Kaufpreis auszubedingen, ins Ausland versandt hat, vom Empfänger eine "geschenkweise" Gegenleistung begehrt, so kommt sein Verhalten devisenrechtlich der Verfügung über eine Geldforderung für diese Waren gleich.

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E 30.10.1950, 319/49 #1 VwSlg 268 F/1950

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949000319.X01

Im RIS seit

30.10.1950
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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