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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §273 Abs1 lita;Beachte
y13702;Rechtssatz
Der bloßen Erlärung einer Behörde, in einer Sache mit Rücksicht darauf, daß bereits ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, keine neue Verfügung oder Entscheidung treffen zu wollen, kann nicht die Eigenschaft eines behördlichen Bescheides beigemessen werden.
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E 4.11.1950, 1419/48 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1948001419.X01Im RIS seit
04.11.1950