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13/02 Vermögensrechtliche KriegsfolgenNorm
AVG §66 Abs1;Rechtssatz
Die Berufungsbehörde darf bei Verwerfung des von der Erstbehörde angenommenen Tatbestandes deren Straferkenntnis nicht unter Heranziehung eines dem Beschuldigten bisher nicht angelasteten Tatbestandes bestätigen.
Schlagworte
Berufungsverfahren Befugnisse der Berufungsbehörde hinsichtlich Tatbestand und SubsumtionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1950000751.X01Im RIS seit
05.12.1950