RS Vwgh 1950/12/7 0292/49

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Veröffentlicht am 07.12.1950
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15410;

Rechtssatz

Die Behörde ist auch in Fällen einer Schätzung nach § 217 der Abgabenordnung verpflichtet, sich die Grundlagen für die Schätzung in einem einwandreien Verfahren zu verschaffen. *Die Behörde ist auch in Fällen einer Schätzung nach Paragraph 217, der Abgabenordnung verpflichtet, sich die Grundlagen für die Schätzung in einem einwandreien Verfahren zu verschaffen. *

E 7.12.1950, 292/49 #1 VwSlg 296 F/1950

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949000292.X01

Im RIS seit

07.12.1950
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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