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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15410;Rechtssatz
Die Behörde ist auch in Fällen einer Schätzung nach § 217 der Abgabenordnung verpflichtet, sich die Grundlagen für die Schätzung in einem einwandreien Verfahren zu verschaffen. *Die Behörde ist auch in Fällen einer Schätzung nach Paragraph 217, der Abgabenordnung verpflichtet, sich die Grundlagen für die Schätzung in einem einwandreien Verfahren zu verschaffen. *
E 7.12.1950, 292/49 #1 VwSlg 296 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1949000292.X01Im RIS seit
07.12.1950