RS Vwgh 1950/12/12 0397/49

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Veröffentlicht am 12.12.1950
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13699; yk16099

Rechtssatz

Eine Erledigung, mit der eine Behörde offenbar in einer der Rechtskraft fähigen Weise über einen Parteiantrag absprechen will, stellt auch dann einen Bescheid dar, wenn sie nicht in die äußere Form eines Bescheides gekleidet ist.

*

B 12.12.1950, 397/49 #1 VwSlg 302 F/1950;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1949000397.X01

Im RIS seit

12.12.1950
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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