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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Erhebung einer Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gegen einen Bescheid, dessen Inhalt der Beschwerdeführer nicht kennt, sondern dessen Vorhandensein er nur vermutet, ist unzulässig.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1950002549.X01Im RIS seit
05.06.2001