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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12530;Rechtssatz
Bei eindeutigem Wortlaut des Gesetzes bleibt für die Berücksichtigung von Erwägungen, aus denen das Gesetz geschaffen wurde, selbst dann kein Raum, wenn sich einwandfrei feststellen ließe, daß für den Gesetzgeber in der Tat die vermuteten Beweggründe bestimmend waren.
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E 22.12.1950, 1483/48 #1 VwSlg 312 F/1950
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1950:1948001483.X01Im RIS seit
22.12.1950