RS Vwgh 1950/12/22 1483/48

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Veröffentlicht am 22.12.1950
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12530;

Rechtssatz

Bei eindeutigem Wortlaut des Gesetzes bleibt für die Berücksichtigung von Erwägungen, aus denen das Gesetz geschaffen wurde, selbst dann kein Raum, wenn sich einwandfrei feststellen ließe, daß für den Gesetzgeber in der Tat die vermuteten Beweggründe bestimmend waren.

*

E 22.12.1950, 1483/48 #1 VwSlg 312 F/1950

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1948001483.X01

Im RIS seit

22.12.1950
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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