RS Vwgh 1951/1/26 0432/49

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Veröffentlicht am 26.01.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §255 Abs1;
BAO §273 Abs1 lita;
BAO §93 Abs4;

Beachte

y13821;

Rechtssatz

Hat der Steuerpflichtige vor Erlassung eines Steuerbescheides auf ein Rechtsmittel rechtswirksam verzichtet, so wird ihm damit, daß die Behörde dem Steuerbescheid versehentlich eine positive Rechtsmittelbelehrung beifügt, die verwirkte Anfechtungsmöglichkeit nicht wieder eröffnet.

*

E 26.1.1951, 0432/49 #1 VwSlg 323 F/1951;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1949000432.X01

Im RIS seit

26.01.1951
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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