RS Vwgh 1951/1/30 1317/50

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Veröffentlicht am 30.01.1951
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;
BAO §112 Abs1;
  1. AVG § 34 heute
  2. AVG § 34 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001
  3. AVG § 34 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  4. AVG § 34 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998
  1. BAO § 112 heute
  2. BAO § 112 gültig ab 29.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2007
  3. BAO § 112 gültig von 20.12.2003 bis 28.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2003
  4. BAO § 112 gültig von 01.01.2002 bis 19.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2001
  5. BAO § 112 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2001
  6. BAO § 112 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y13389;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 34 AVG ermächtigt die Behörde, das Amtsansehen zu wahren, die dort einzugreifen, wo der der Behörde gegenüber gebotene Anstand - beschadet einer im Einzelfall sachlich gebotenen Kritik - verletzt worden ist. Es steht sicherlich jedem Staatsbürger frei, der in einer Handlung eines Organes einer Behörde eine Überschreitung oder mißbräuchliche Verwendung der Amtsbefugnisse erblickt, dies in der gesetzlich vorgesehenen Form geltend zu machen. Keinesfalls gibt ihm dies aber das Recht, das Ansehen der Behörde durch allgemeine Anschuldigungen enthaltene Eingaben herabzuwürdigen. *Die Bestimmung des Paragraph 34, AVG ermächtigt die Behörde, das Amtsansehen zu wahren, die dort einzugreifen, wo der der Behörde gegenüber gebotene Anstand - beschadet einer im Einzelfall sachlich gebotenen Kritik - verletzt worden ist. Es steht sicherlich jedem Staatsbürger frei, der in einer Handlung eines Organes einer Behörde eine Überschreitung oder mißbräuchliche Verwendung der Amtsbefugnisse erblickt, dies in der gesetzlich vorgesehenen Form geltend zu machen. Keinesfalls gibt ihm dies aber das Recht, das Ansehen der Behörde durch allgemeine Anschuldigungen enthaltene Eingaben herabzuwürdigen. *

E 30.1.1951, 1317/50 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1950001317.X01

Im RIS seit

20.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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