RS Vwgh 1951/2/27 0384/48

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Veröffentlicht am 27.02.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15412;

Rechtssatz

Ein Anspruch des Steuerpflichtigen, an Eidesstatt vernommen zu werden, ehe die Behörde unter den Voraussetzungen des § 217 der Abgabenordnung zur Schätzung seiner Einnahmen schreitet, besteht nicht.Ein Anspruch des Steuerpflichtigen, an Eidesstatt vernommen zu werden, ehe die Behörde unter den Voraussetzungen des Paragraph 217, der Abgabenordnung zur Schätzung seiner Einnahmen schreitet, besteht nicht.

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E 27.2.1951, 384/48 #1 VwSlg 344 F/1951

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1948000384.X01

Im RIS seit

27.02.1951
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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