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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15412;Rechtssatz
Ein Anspruch des Steuerpflichtigen, an Eidesstatt vernommen zu werden, ehe die Behörde unter den Voraussetzungen des § 217 der Abgabenordnung zur Schätzung seiner Einnahmen schreitet, besteht nicht.Ein Anspruch des Steuerpflichtigen, an Eidesstatt vernommen zu werden, ehe die Behörde unter den Voraussetzungen des Paragraph 217, der Abgabenordnung zur Schätzung seiner Einnahmen schreitet, besteht nicht.
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E 27.2.1951, 384/48 #1 VwSlg 344 F/1951
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1948000384.X01Im RIS seit
27.02.1951