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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §222;Beachte
y16329;Rechtssatz
Die Frage, mit welchem Schillingbetrag eine zur Deckung von Abgaben und Abgabenstrafen erlegte Barsicherung der Partei nach Inkrafttreten des Währungsschutzgesetzes zurückzuerstatten ist, unterliegt als Frage der privatrechtlichen Ansprüche aus einem Verwahrungsverhältnis nicht der Entscheidung durch verwaltungsbehördliche Bescheid.
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E 4.4.1951, 1193/48 #1 VwSlg 375 F/1951
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1948001193.X01Im RIS seit
04.04.1951