Index
37/01 Geldrecht WährungsrechtBeachte
y23994;Rechtssatz
Die Unterlassung der nach den Vorschriften der Nationalbank vorgeschriebenen Anmeldung der Ausfuhr einer Ware ist ein Unterlassungsdelikt, bei dem ein Versuch begrifflich nicht möglich ist, das aber vollendet ist, sobald der zur Anmeldung Verpflichtete, die letzte Gelegenheit, die Anmeldung vorschriftsmäßig zu erstatten, verstreichen läßt. Behauptet der Anmeldepflichtige unverschuldete Unkenntnis der Anmeldepflicht, so hat die Behörde die hiefür geltend gemachten Gründe zu prüfen.
*
E 4.4.1951, 1131/50 #1 VwSlg 376 F/1951
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1950001131.X01Im RIS seit
04.04.1951