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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Die Kündigung einer Zustellungsvollmacht kann der Behörde gegenüber nur dann wirksam werden, wenn sie ihr mitgeteilt wurde.
Schlagworte
Ende VertretungsbefugnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1951000259.X02Im RIS seit
26.02.2003Zuletzt aktualisiert am
31.03.2010