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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §1;Rechtssatz
Die Zulässigkeit der gegen einen Bescheid zu ergreifenden Rechtsmittel hängt nicht davon ab, in welchem Wirkungskreis der Bescheid hätte erlassen werden sollen, sondern in welchem er tatsächlich erlassen worden ist.
Schlagworte
Zustimmungserfordernis Instanzenzug Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Anspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1949000660.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017