RS Vwgh 1951/4/27 1932/49

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Veröffentlicht am 27.04.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15413;

Rechtssatz

Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, obwohl ihm dazu hinreichend Gelegenheit geboten worden ist, dann ist die Behörde zur Annahme berechtigt, daß der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus bisher nicht einbekannten Einkünften herrührt, die der Einkommensteuer unterliegen. *

E 27.4.1951, 1932/49 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1949001932.X01

Im RIS seit

27.04.1951
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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