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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15413;Rechtssatz
Wird in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, obwohl ihm dazu hinreichend Gelegenheit geboten worden ist, dann ist die Behörde zur Annahme berechtigt, daß der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus bisher nicht einbekannten Einkünften herrührt, die der Einkommensteuer unterliegen. *
E 27.4.1951, 1932/49 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1949001932.X01Im RIS seit
27.04.1951