RS Vwgh 1951/4/28 2823/50

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Veröffentlicht am 28.04.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y11917;

Rechtssatz

Ausführungen, wonach es für die Annahme einer ERMESSENSÜBERSCHREITUNG von entscheidender Bedeutung ist, daß die Erwägungen, die für die Schlußfassung der Behörde maßgebend waren, mit dem Grundgedanken des Gesetzes (hier des Branntweinmonopolgesetzes) unvereinbar sind.

*

E 28.4.1951, 2823/50 #1 VwSlg 395 F/1951;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1950002823.X01

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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