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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y11917;Rechtssatz
Ausführungen, wonach es für die Annahme einer ERMESSENSÜBERSCHREITUNG von entscheidender Bedeutung ist, daß die Erwägungen, die für die Schlußfassung der Behörde maßgebend waren, mit dem Grundgedanken des Gesetzes (hier des Branntweinmonopolgesetzes) unvereinbar sind.
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E 28.4.1951, 2823/50 #1 VwSlg 395 F/1951;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1950002823.X01Im RIS seit
11.06.2001