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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §47;Rechtssatz
Die von der Behörde unter dem Vorbehalt der Erlassung eines förmlichen Bescheides ausgefertigte Bescheinigung über den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gem § 2 St-ÜG 1945 ist kein Bescheid, sondern eine Beurkundung (Hinweis auf E 4.7.1949, 1137/48).Die von der Behörde unter dem Vorbehalt der Erlassung eines förmlichen Bescheides ausgefertigte Bescheinigung über den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gem Paragraph 2, St-ÜG 1945 ist kein Bescheid, sondern eine Beurkundung (Hinweis auf E 4.7.1949, 1137/48).
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und BescheinigungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1950001794.X01Im RIS seit
11.07.2001