RS Vwgh 1951/6/15 1794/50

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Veröffentlicht am 15.06.1951
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §47;
AVG §56;
St-ÜG 1945 §2;
St-ÜG 1945 §3;

Rechtssatz

Die von der Behörde unter dem Vorbehalt der Erlassung eines förmlichen Bescheides ausgefertigte Bescheinigung über den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gem § 2 St-ÜG 1945 ist kein Bescheid, sondern eine Beurkundung (Hinweis auf E 4.7.1949, 1137/48).Die von der Behörde unter dem Vorbehalt der Erlassung eines förmlichen Bescheides ausgefertigte Bescheinigung über den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gem Paragraph 2, St-ÜG 1945 ist kein Bescheid, sondern eine Beurkundung (Hinweis auf E 4.7.1949, 1137/48).

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und Bescheinigungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1950001794.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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