RS Vwgh 1951/6/16 0301/47

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Veröffentlicht am 16.06.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15414;

Rechtssatz

Wenn die Behörde den Nachweis über die Herkunft des Vermögenszuwachses mit Recht als nicht erbracht ansehen kann, ist sie nicht zur Nachprüfung verpflichtet, aus welchen Quellen sonst das neu hervorgekommene Vermögen stammen könnte. *

E 16.6.1951, 301/47 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1947000301.X02

Im RIS seit

16.06.1951
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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