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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15414;Rechtssatz
Wenn die Behörde den Nachweis über die Herkunft des Vermögenszuwachses mit Recht als nicht erbracht ansehen kann, ist sie nicht zur Nachprüfung verpflichtet, aus welchen Quellen sonst das neu hervorgekommene Vermögen stammen könnte. *
E 16.6.1951, 301/47 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1947000301.X02Im RIS seit
16.06.1951