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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs1;Beachte
y15048;Rechtssatz
Ist der Erwerb des Eigentums an einer Sache nachgewiesen, dann bedarf bei Zweifel nicht der Fortbestand, sondern der Verlust des Eigentums weiterer Beweise. Die Vermutung, daß ein Bankguthaben dem Kontoinhaber gehört, ist nicht unwiderleglich (iZm der Vorschreibung der einmaligen Sühneabgabe). *
E 30.6.1951, 1681/48 #1 VwSlg 430 F/1951
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1948001681.X01Im RIS seit
30.06.1951